30 Jahre Rid Stiftung
1988 2018

Was Sie über unser Förderprogramm

noch wissen sollten

Was unser Angebot besonders macht:

Managementseminare gibt es viele. Doch wenige sind auf die besonderen Bedingungen des mittelständischen Einzelhandels ausgerichtet. Und wenn, sind sie meist kostspielig.

Das Förderprogramm der Rid Stiftung ist auf die jeweils aktuellen Entwicklungsbedarfe des mittelständischen Handels zugeschnitten und es ist für Einzelhändler und Einzelhändlerinnen in ganz Bayern kostenfrei.

Unsere Referent*innen

Jeder Baustein unserer Seminare und Coachings ist eng auf praktische Erfordernisse hin ausgerichtet. Ebenso lösungsorientiert ist die Einstellung unserer Referent*innen, die in ihrer didaktischen Herangehensweise vorrangig darauf abzielen, Handlungsfähigkeit zu fördern. Sie zeichnen sich durch eine hohe Fachkompetenz, Lebenserfahrung und soziale Kompetenz aus und – darauf legen wir besonderen Wert – einen engen Bezug zum Einzelhandel. Dass viele Referent*innen bereits seit Jahren für uns tätig sind, zeugt von ihrer persönlichen und fachlichen Qualität. Es ist aber auch ein Indiz dafür, dass sie selbst praktizieren, was sie predigen: lebenslang zu lernen.

Unsere Seminarorte

Wenn Sie eines unserer Seminare besuchen, werden Sie feststellen, dass unsere Seminarorte und -hotels nicht nur einen gehobenen Standard bieten, sondern vor allem eine inspirierende Umgebung.

Was unsere Seminare besonders macht

Alle Förderangebote der Rid Stiftung sind auf die spezifischen Bedarfe des mittelständischen Einzelhandels zugeschnitten. Die inspirierende Atmosphäre unserer Veranstaltungsorte fördert auch den kollegialen Austausch der Händler und Händlerinnen, Netzwerke für den bayerischen Einzelhandel werden hier geknüpft und manchmal entstehen sogar Freundschaften.

Was kosten die Veranstaltungen der Rid Stiftung?

Die Teilnahme an den Förderangeboten ist kostenfrei. Die Seminarkosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt die Rid Stiftung. Sofern wir aus steuerrechtlichen Gründen gezwungen sind, Beiträge zu den Verpflegungskosten zu erheben, ist dies bei den einzelnen Seminaren vermerkt. Die ausgewiesenen Beiträge entsprechen dem derzeitigen Rechtsstand.